Der für Genelogen nicht unwichtige Verlag Cardamina meldet im aktuellen Newsletter, dass Bücher eingestampft werden:
Aufgrund der ab dem 25.05.2018 zwingend anzuwendenden EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche am 31.10.2017 in deutsches Recht umgesetzt wurde (Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)), sieht sich der CARDAMINA Verlag veranlasst nur noch solche Publikationen zu vertreiben, die konform mit der dann gültigen Gesetzeslage sind. Dies bedeutet, dass alle Publikationen zum 11.05.2018 aus dem Verlagsprogramm genommen werden, die der DSGVO nicht entsprechen. Als grobe Richtlinie dient zurzeit hier die Veröffentlichung von Datensätzen des Geburtsjahrgangs 1908. Wir werden uns gemeinsam mit den Autoren bemühen die betreffenden Publikationen an die DSGVO angepasst wieder in den Vertrieb aufzunehmen, jedoch werden dann die bisherigen Inhalte nur noch bis zur gesetzlichen Grenze enthalten sein.